Gemäß der Vereinigung der kantonalen Brandschutzversicherungen müssen die Feuerlöschanlagen folgenden Normen entsprechen:
1 Die Feuerlöschanlagen sind mit einem Absperrventil mit einem Anschluss von mindestens 1¼ Zoll im Durchmesser und einer verschiebbaren, mit der Achse einer schwenkbren Spule verbundenen, Spule augestattet. Die Spule muss mit einem nicht-verformbaren Gummischlauch ausreichender Länge sowie einer einstellbaren Feuerlöschspritze für Pulver oder ein anderes Löschmaterial ausgestattet sein.
2 In besonderen Fällen (beispielsweise für landwirtschaftliche genutzte Gebäude, darf die schwenkbare Spule durch eine Installation mit derselben Effizienz ausgetauscht werden.
3 Der Gummischlauch muss einen Arbeitsdruck von 18Bar widerstehen können. Seine Länge darf 40m nicht überschreiten.
4 Die Wasserzufuhrleitungen zu den Feuerlöschern müssen einen minimalen Durchmesser von 1¼" haben und aus nicht-flammbarem Material gefertigt sein. Flammbare eingebaute Leitungen müssen durch feuerfestes Material 30 (icb) umhüllt sein oder auf ähnliche Weise geschützt werden.
5 Der statische Druck vor den Feuerlöschern muss 3 Bar betragen. Der minimale Wasserdurchfluss muss 16 l/min betragen.
Sicli bietet eine große Auswahl an Feuerlöschanlagen unterschiedlicher Länge und unterschiedlichen Ausmaßes an: Unser Produktspektrum ist äußerst weit gefächert: Einzelstation, in einem Schrank, eingebaut oder hängend. Sämtliche unserer Produkte sind AEAI-zertifiziert und entsprechen den Schweizer Normen.